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Warum Videoüberwachung?

Höhere Aufklärungsquote

Liegen verwertbare Videoaufnahmen vor, steigt die Wahrscheinlichkeit, den Einbruch erfolgreich aufzuklären, deutlich.

Schutz vor Vandalismus

Vandalismus-Schäden gehen durchschnittlich um 20–30% zurück – besonders an Autos, Zäunen, Gebäudefassaden.

Abschreckung

60% der Einbrecher lassen sich durch sichtbare Kameras abschrecken und wählen im Zweifel ein anderes Ziel.

Schützen Sie, was Ihnen wichtig ist!

Videoüberwachung fürs Haus – was sie leistet und was nicht

Eine Kamera verhindert keinen Einbruch. Sie tut zwei andere Dinge, und beide sind wertvoll.

Sie schreckt ab, bevor jemand es versucht. Wer ein Haus auskundschaftet, sucht das Objekt mit dem geringsten Risiko – eine sichtbare Kamera macht Ihres zum unattraktiveren.

Und sie klärt auf, wenn doch etwas passiert. Verwertbare Aufnahmen erhöhen die Chance erheblich, dass ein Einbruch aufgeklärt wird. „Verwertbar“ ist dabei das entscheidende Wort: Ein verpixelter Schemen in der Nacht bringt niemanden weiter.

Was Videoüberwachung nicht kann: jemanden aufhalten. Dafür brauchen Sie eine Alarmanlage, die meldet, und eine Leitstelle, die reagiert. Kameras und Alarmanlage ergänzen sich – sie ersetzen einander nicht.

Was Sie filmen dürfen – und was nicht

Die kurze Antwort: Ihr eigenes Grundstück ja, alles andere fast nie.

Ihr Grundstück. Eigener Garten, eigene Einfahrt, eigene Hauswand – hier dürfen Sie filmen.

Gehweg und Straße. Nein. Öffentlicher Raum ist tabu, auch der schmale Streifen vor Ihrem Tor. Die Kamera muss so ausgerichtet sein, dass er nicht im Bild liegt.

Nachbargrundstück. Nein, auch nicht teilweise. Das ist der häufigste Streitpunkt und der häufigste Grund für Abmahnungen.

Gemeinschaftsflächen im Mehrfamilienhaus. Treppenhaus, Hof, Tiefgarage: nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft beziehungsweise des Vermieters. Als Mieter dürfen Sie nicht einfach eine Kamera an die Hauswand schrauben.

Hinweispflicht. Wo gefilmt wird, muss ein Schild darauf hinweisen, bevor jemand den Bereich betritt.

Speicherdauer. Aufnahmen dürfen nicht unbegrenzt aufbewahrt werden. Üblich sind wenige Tage; danach wird automatisch überschrieben. Diese Frist stellen wir bei der Einrichtung ein.

Wir richten die Kameras bei der Montage so aus, dass diese Grenzen eingehalten werden, und richten die Löschfristen ein. Das ersetzt im Streitfall keine Rechtsberatung – aber es verhindert die Fehler, die uns in der Praxis am häufigsten begegnen.

Welche Kamera gehört wohin?

Bullet-Kamera. Die längliche Bauform an der Hauswand. Weit sichtbar, damit abschreckend, und gut für lange Blickachsen wie Einfahrt oder Grundstücksgrenze.

Dome-Kamera. Die halbrunde unter dem Dachüberstand oder im Carport. Unauffälliger, robuster gegen Verdrehen, und man erkennt von außen nicht sofort, wohin sie schaut.

PTZ-Kamera. Schwenkbar und mit Zoom. Sinnvoll auf größeren Grundstücken und Gewerbeflächen, wo eine Kamera mehrere Bereiche abdecken soll.

Thermalkamera. Erkennt Wärme statt Licht. Sie funktioniert bei völliger Dunkelheit, Nebel und Regen und meldet zuverlässiger, ob sich dort ein Mensch bewegt oder ein Ast.

Rekorder. Das Gerät, das aufzeichnet. Es gehört an eine Stelle, die ein Einbrecher nicht als Erstes findet – sonst nimmt er die Aufnahmen mit.

Wie viele Kameras braucht ein Haus?

Weniger, als die meisten denken. Entscheidend sind nicht Stückzahlen, sondern die richtigen Punkte.

Bei einem Einfamilienhaus reichen oft drei bis vier: die Zuwegung, die Haustür, die Terrassen- oder Gartenseite und je nach Grundriss die Rückseite. Wer stattdessen acht Kameras schlecht platziert, hat acht Aufnahmen von Büschen.

Wichtiger als die Anzahl ist die Höhe. Zu hoch montiert liefert die Kamera Scheitel statt Gesichter – schön für die Übersicht, wertlos für die Identifikation.

Nachtsicht, Auflösung, Speicher

Nachts wird entschieden, ob eine Anlage etwas taugt. Infrarot liefert Schwarzweißbilder, moderne Kameras mit lichtstarkem Sensor und dezenter Zusatzbeleuchtung liefern Farbe – und Farbe heißt: rote Jacke statt grauer Schemen.

Auflösung allein sagt wenig. Was zählt, ist die Anzahl Pixel auf dem Gesicht in der Entfernung, die Sie tatsächlich überwachen wollen. Eine 4K-Kamera am falschen Platz ist schlechter als eine Full-HD-Kamera am richtigen.

Speicher bemisst sich nach Kameraanzahl, Auflösung und Aufbewahrungsfrist. Wir legen ihn so aus, dass er zur eingestellten Löschfrist passt.

Videoüberwachung und Alarmanlage zusammen

Am stärksten wird es, wenn beides zusammenspielt: Die Alarmanlage meldet, die Kamera zeigt, was los ist. Unsere Notrufzentrale kann das Bild im Alarmfall heranziehen und dadurch besser entscheiden, was zu tun ist – statt blind einen Interventionsdienst zu schicken. Mehr zur Aufschaltung auf unsere Notrufzentrale.

Häufige Fragen zur Videoüberwachung

Kann ich die Bilder auf dem Handy sehen?

Ja, per App, live und in der Aufzeichnung. Der Zugriff ist verschlüsselt und passwortgeschützt.

Was, wenn der Nachbar sich beschwert?

Wenn die Kamera korrekt ausgerichtet ist, hat er keinen Anspruch. Wir dokumentieren bei der Montage die Blickwinkel – das hilft, wenn es später Diskussionen gibt.

Braucht das Internet?

Für den Fernzugriff ja. Die Aufzeichnung selbst läuft auch ohne Verbindung weiter.

Sieht man das Bild bei Regen und Dunkelheit?

Gute Kameras ja, billige nicht. Genau daran erkennt man den Unterschied – und deshalb zeigen wir Ihnen die Technik im Showroom bei laufendem Betrieb.

Kann ich bestehende Kameras weiternutzen?

Oft ja. Wir prüfen vorab, ob sie sich einbinden lassen.

Ob Kameras bei Ihnen sinnvoll sind und wo genau sie hingehören, lässt sich am Grundriss in zwanzig Minuten klären: kostenlose Beratung vereinbaren oder 040 30 85 80 20.